Das Innenministerium von Rheinland-Pfalz hat Ende April unterstützende und erleichternde Haushalts-Regelungen sowie Hinweise für Kommunen und Aufsichtsbehörden zur Bekämpfung der Corona-Epidemie herausgegeben. Demnach werden die Aufsichtsbehörden keine Kürzungen im Rahmen von Nachtragshaushalten der Städte und Gemeinden bei notwendigen investiven Maßnahmen in 2020 vornehmen. Auch eine weitere Regelung betrifft die Stadt Kaiserslautern: Bei nicht gegebener dauernder Leistungsfähigkeit wird auf die Darstellung von Konsolidierungsanstrengungen verzichtet – zumindest derzeit. Damit kann der Stadtrat Anstrengungen zur Haushaltsverbesserung vorläufig zurückstellen.
Dazu erklärt der Vorsitzende der AFD-Fraktion, Dirk Bisanz: “Die aktuelle Situation wird sich ganz erheblich und direkt auf die Leistungsfähigkeit aller Kommunen auswirken. Wir müssen ihre Handlungsfähigkeit aber dringend garantieren. Deshalb begrüßen wir die Lockerung der Haushalts-Regelungen, begleiten sie jedoch kritisch. Wir werden genau darauf achten, dass die Haushaltsituation der Stadt nicht durch Mindereinnahmen und Mehraufwendungen über Gebühr belastet wird, als wie sie es ohnehin ist. Die Flexibilität des Kommunalhaushaltsrechts gegen die Corona-Krise zu nutzen ist eine Sache“, so Bisanz, „die finanziellen Aussichten künftiger Generationen nicht aus dem verantwortungsvollen Blick zu verlieren die andere. Wir werden sehr genau darauf achten und im Rat unseren Beitrag dazu leisten, dass die Konsolidierung des Haushaltes vorangetrieben und die Finanzprobleme nach der Corona-Zeit beherrschbar bleiben.“